Bagatellschaden:

Jeder Unfallschaden bis 750 € Schadenhöhe wird irrigerweise als Bagatellschaden betrachtet und die Kosten der Inanspruchnahme eines Kfz-Sachverständigen wird versicherungsseitig abgelehnt. Als Bagatellschaden ist jedoch ein Lackkratzer (Kinderspielzeuge, Einkaufwagen etc.) zu betrachten, der durchaus mehr als 750 € Rep.-Kosten verursachen kann. Jeder energiegeladene      Zusammenstoß zweier Fahrzeuge oder der Aufprall eines Fahrzeugs gegen ein Hindernis kann erhebliche verdeckte Schäden hinter den Verkleidungsteilen (die Plastikteile verformen sich zurück!) oder sogar Fahrwerksschäden (die Felge war doch nur leicht eingedrückt !) offenbaren, die für einen Laien nicht sichtbar sind. Die Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist unabdingbar, auch wenn dieser anschließend (zu Ihrer Sicherheit), den Ausschluss derartiger Schäden testiert, damit Sie beruhigt weiterfahren können. Betriebssicherheit, z.B. Kühler: Selbst unterstellt, dass die festgestellten Schäden im Lamellenbereich des Kühlers noch keine Undichtigkeit erzeugt haben, ist es nicht zumutbar, mit diesem Betriebsrisiko weiterzufahren. Genauso wenig ist es für die Werkstatt zumutbar, alte Kühlerschläuche zu verwenden und das Garantierisiko zu übernehmen.

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