Wertminderung, Anspruch:

Entsteht, wenn Ihr Fahrzeug zum zeitpunkt des Ubfallschadens noch einen erheblichen Wert besitzt! Auch bei einer 100-%-igen Reparatur entsteht eine Wertminderung, da Ihr Fahrzeug als "Unfallfahrzeug" betrachtet werden kann! Die Versicherungen berufen sich oftmals noch auf eine veraltete Rechtsprechen, wobei lediglich bei einem Fahrzeug, das jünger als 5 Jahre ist und weniger als 100.000 km gefahren wurde, eine merkantile Wertminderung anfallen kann. Diese Auffassung der Versicherungen wurde aber schon vor einigen Jahren durch den Bundesgerichtshof revidiert und für falsch erklärt.

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