Wertminderung, merkantile:

Es geht hierbei ausschließlich um eine merkantile Wertminderung eines offenbarungspflichtigen Unfallschadens, der nur im Falle einer Veräußerung realisiert wird, da auch im Falle einer technisch 100-%-igen Reparatur ein zuvor verunfalltes Fahrzeug mit dem Makel "Unfall-Fahrzeug" behaftet bleibt. Im weiteren führt im Veräußerungsfall und zuzusichernden Eigenschaften (wurden lackierte Karosserieteile erneuert ?) seitens des Verkäufers gegenüber dem Käufer zu Unsicherheiten, die im Allgemeinen einen Preisnachlass (=Wertminderung) auslösen. Die Festsetzung einer Wertminderung ist somit eine Spekulation auf zukünftiges Käuferverhalten mit dem Hintergrund der Erfahrungen über kaufpsychologische Hintergründe von potentiellen Käufern. Gerade das Anbieter- und Nachfrageverhalten eines "ungeübten Privaten" gegenüber einem professionellen An- und Verkäufer führt zu Preisdifferenzen beim An- und Verkauf, die rationell nicht erfassbar sind. Mögliches Käufer-/Verkäuferverhalten kann nur aufgrund statistischer Daten für die Zukunft prognostiziert werden, deren Ergebnisse ausschließlich dem Zufall und denindividuellen Möglichkeiten des An- bzw. Verkäufers überlassen sind. Die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnissen ist unabdingbar.

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