Gutachter-Kosten:
Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens der ein Schaden- und Beweissicherungsgutachten erstellt hat, sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Bestandteil des Schadens, den die unfallgegnerische Versicherung bzw. der Schädiger zu bezahlen hat.
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Sachverständigenbüro
Rüdiger Primke
Am Kalkofen 8
30926 Seelze
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