Gutachter-Kosten:

Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens der ein Schaden- und Beweissicherungsgutachten erstellt hat, sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Bestandteil des Schadens, den die unfallgegnerische Versicherung bzw. der Schädiger zu bezahlen hat.

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Sachverständigenbüro

Rüdiger Primke
Am Kalkofen 8
30926 Seelze


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Mobil: 0170 - 5416414
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