Unfallrekonstruktion:

Wird benötigt wenn die Schaden-/ Unfallursache wichtig wird, weil Unklarheit bei der Schuldfrage oder Teilschuld eine jetzt noch mögliche Einschätzung in verkehrstechnisch-physikalischer Hinsicht bedingen, zwecks einer späteren Unfallrekonstruktion, falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird.

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