Lenkungsaustausch:
Angesichts des metallischen Kontaktes an den Felgen ist es nicht nachvollziehbar, wie der Fremdgutachter offensichtlich das Risiko eines zukünftigen Bruchs innerhalb der Lenkungsteile tragen will, da ein Bruch nur bei einer extremen Belastung der Lenkung, d.h. in einer Gefahrensituation entsteht, der dann in dieser Situation zu einem Totalausfall der Lenkung führt. Eine Überprüfung der gehärteten Zahnstangenlenkung ist nur durch aufwendige Rissprüfungen möglich, die viel zu teuer und angesichts des Ersatzteilpreises auch unwirtschaftlich sind. Ob der Kunde diese Arbeit durchführen lässt oder nicht und stattdessen mit dem Risiko eines zukünftigen Bruchs der Lenkung fährt, ist seine Entscheidung und berührt nicht die Schadenfeststellung.
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Rüdiger Primke
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