Reparaturdauer

Die festgesetzte Reparaturdauer von 6 Arbeitstagen statt nicht nachvollziehbaren 5 Tagen (Mo-Fr) wird erfahrungsgemäß im Haftpflichtschadenfall bei einer durchgeführten Werkstattreparatur auch in Bezug auf die Reparaturkosten nahezu immer überschritten und durch die Überlassung von "nicht ausgelasteten" Mietfahrzeugen in den Gesamtkosten noch erhöht, da einerseits die "industriell" vorgegebenen Arbeitsrichtwerte für einen Handwerksbetrieb nur eine "Richtlinie" und somit nicht bindend sind und andererseits fast immer Wartezeiten für die Ersatzteilbeschaffung entstehen.

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