Schadenabwicklung:
Die Schadenabwicklung mit der Versicherung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sollte so früh wie möglich erfolgen, nicht erst bei einer Restforderung (s. Kürzung ...). Die Anwaltskosten sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Bestandteil der Rechtsverfolgung Ihrer Ansprüche, den die unfallgegnerische Versicherung zu bezahlen hat.
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Sachverständigenbüro
Rüdiger Primke
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