Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Wenn vereinbart hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von dem zu ersetzenden Schaden zu tragen.

Der Versicherer muss laut AKB vom Anspruchsteller unverzüglich informiert werden und hat ein in seinen Vertragsbedingungen (AKB) Weisungsrecht.

Hier finden Sie uns

Sachverständigenbüro

Rüdiger Primke
Am Kalkofen 8
30926 Seelze


Telefon und Fax

Tel: 0511- 40 24 99
Mobil: 0170 - 5416414
Fax: 0511 - 40 24 49

EMail: Info@SV-Primke.de


Anrufen

E-Mail

Anfahrt