Restwert-Sondermarkt

Die vom Versicherungsgutachter ermittelte Resterlös ist nicht nachvollziehbar, da unklar ist, ob die Aufkauffirma umfassend über den tatsächlichen Schaden mittels meines Gutachtens informiert und darauf aufmerksam gemacht wurde bzw. aufgrund welcher Informationen das Restwertangebot entstand. Im weiteren ist das Beziehungsgeflecht Gutachter - Versicherung - Restwertanbieter unklar. Die bisherigen Erfahrungen des Unterzeichners kommen zum Ergebnis, dass gelegentlich auch stark überhöhte, nicht marktübliche Preise gezahlt werden als Ausgleich für frühere "äußerst-günstig" überlassene Fahrzeuge aus Kasko-Schäden. Restwerte von so genannten Restwertaufkäufern sind meistens versicherungsseitige "Sondermärkte", die letztendlich je nach Mitbewerber und "Frühstücksabsprachen" (dieses sollte den Versicherern bekannt sein) "Phantasie-Niedrigangebote" abgeben zum Schaden der Versichertengemeinschaft und gelegentlich auch mal "Phantasie-Höchstgebote" zu Lasten des Geschädigten, insbesondere wenn das Fahrzeug bereits veräußert wurde (letztgenanntes ist jedoch seltener).
Es gibt keine "seriösen" Restwertaufkäufer-Preise, sondern nur Nachkalkulationen nach volks- und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen ergeben realistische Restwerte, besser Restwerte zum Wiederaufbau oder zur Teileverwertung.

Laut dem Bundesgerichtshof dürfen Restwert-Sondermärkte im Haftpflichtschadenfall nicht berücksichtigt werden, da sie nicht jedermann zugänglich sind.

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