Unfallrekonstruktion - Schuldfrage:
Unklarheit bei der Schuldfrage oder auch eine Teilschuld bedingen bereits bei der Schadenauf- nahme eine dann noch mögliche Einschätzung in verkehrstechnisch-physikalischer Hinsicht, zwecks einer späteren Unfallrekonstruktion, falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird Die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden wissenschaftlich fundierten fahrzeug-technisch- und mathematisch-physikalischen Kenntnissen ist unabdingbar.
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Rüdiger Primke
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