Kfz-Sachverständiger, Beauftragung:

Sie haben als Geschädigter bei einem Unfall das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstellung des Gutachtens zur Beweissicherung zu beauftragen. Laut gängiger Rechtssprechung gehören diese Kosten zu den Schadenkosten und gehen zu Lasten des Schädigers bzw. seiner Haftpflichtversicherung.

Hier finden Sie uns

Sachverständigenbüro

Rüdiger Primke
Am Kalkofen 8
30926 Seelze


Telefon und Fax

Tel: 0511- 40 24 99
Mobil: 0170 - 5416414
Fax: 0511 - 40 24 49

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