Restwerte

Der nach kaufmännischen Gesichtspunkten ermittelte Restwert stellt einen Wert dar, den das Fahrzeug zum Zwecke eines kommerziellen Wiederaufbaus erlösen kann; zugleich ist dieses auch ein Anhaltspunkt dafür, wie hoch sich mindestens die Kosten im Falle einer Reparatur in Eigenregie belaufen. Als erzielbarer Restwert ist somit der Wert, den ein ungeübter privater Anbieter gegenüber einem professionellen, seriösen Restwertaufkäufer als Mindestwert erzielen kann, zu berücksichtigen. Nur wenn feststeht, dass es sich um einen technischen Totalschaden handelt, werden Restwerte zur Reste-Verwertung bei Berücksichtigung der Entsorgungskosten angegeben.

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