Schadenminderungspflicht:
Der Geschädigte ist verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten, was nicht bedeutet, dass dieser keinen Mietwagen, keinen eigenen Gutachter oder keinen Rechtsanwalt einschalten darf, sondern nur, dass dieser so schnell wie möglich das Fahrzeug reparieren lassen muss.
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Rüdiger Primke
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