Scheinwerfer-Notreparatur:

Eine Notreparatur (Austausch des Scheinwerfers) war aus Gründen der Schadenminderungspflicht notwendig, da sonst dem Schädiger zusätzliche Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten in Rechnung gestellt werden müssten, weil das Kfz. sonst nicht verkehrssicher und somit nicht nutzungsfähig war bzw. dieses nicht zur Weiterfahrt freigegeben werden konnte.

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