Scheinwerfer-Notreparatur:
Eine Notreparatur (Austausch des Scheinwerfers) war aus Gründen der Schadenminderungspflicht notwendig, da sonst dem Schädiger zusätzliche Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten in Rechnung gestellt werden müssten, weil das Kfz. sonst nicht verkehrssicher und somit nicht nutzungsfähig war bzw. dieses nicht zur Weiterfahrt freigegeben werden konnte.
Hier finden Sie uns
Sachverständigenbüro
Rüdiger Primke
Am Kalkofen 8
30926 Seelze
Telefon und Fax
Tel: 0511- 40 24 99
Mobil: 0170 - 5416414
Fax: 0511 - 40 24 49
EMail: Info@SV-Primke.de