Schleudertrauma, besser Beschleunigungstrauma:

Zur Begründung möglicher Schmerzensgeldansprüche sind gutachterseits auf der Basis der vorgefundenen Deformationen die Fahrzeuggeschwindigkeiten (besser:Beschleunigungen der Körperpartien) beim Aufprall einzuschätzen!

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