Wertberechnung:
Ist nur ein Versuch, ein betriebswirtschaftlich begründetes "pauschales Rechenschema" anzuwenden und soll nur eine "Größenordnung" erzeugen, um einen Anhaltswert für eine fiktive Veräußerung darzustellen, damit im Falle eines tatsächlichen Eigentümerwechsels nicht die zahlungspflichtige Versicherung durch "Phantasie-Niedrigstpreise" übervorteilt wird. Marktpreise für "Restwerte" oder "Wiederbeschaffung" lassen sich nicht berechnen. Entsprechende EDV-Programme können nur so gut sein wie die willkürlich einsetzbaren Eingabedaten. Selbst unterstellt, diese einzelnen Eingabedaten wären richtig, so ist doch ein Gesamtfahrzeug mehr als die Summe seiner Teile. Die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnissen ist unabdingbar.
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Rüdiger Primke
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