Totalschadenabrechnung, fiktiv:

Meistens sehr ungünstig für den Geschädigten. Im Falle einer fiktiven Totalschadenabrechnung entsteht die Entschädigungsleistung aus Wiederbeschaffungswert ./. Restwert. Wird tatsächlich nur ein Verkaufswert für ein unfallfreies Fahrzeug von 1.800,00 € (= Wiederbeschaffungswert) genannt, ist somit der wirtschaftliche Händler-Einkaufs-Preis nur ca. 1.400,00 €, dann müsste nach Abzug der Einkaufkosten von 300,00 € (= Restwert), eine Reparatur von über 2.500 € nun für 1.100,00 € durchzuführen sein. Diese Rechnung zeigt die Absurdität eines Restwertes von 300,00 € bei einem Wiederbeschaffungswertes von nur 1.800,00 €, wenn die Reparaturkosten auf 2.500 € geschätzt werden. Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung auf drängen der Versicherungen darf die Versicherung aber diese Abrechnungsmethode vornehmen.

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