Werkstattarbeiten:

teurer als im Gutachten erfasst: z.B. wenn die Vorgaben der Vorbereitungs-, Lackier- oder Instandsetzungsarbeiten überschritten werden. Das Gutachten ist nur noch eine Beweissicherung für den Umfang der Schäden. Die Erhöhung der Kosten ist unter dem Gesichtspunkt der eigenverantwortlichen Tätigkeit eines Handwerkers in einer freien Marktwirtschaft zu beurteilen. Die gutachtenmässige Voreinschätzung kann nur eine grobe Vorgabe des tatsächlichen Arbeitsanfalls sein und unterliegt dem so genannten Prognoserisiko. Die Vorbereitungs-, Lackier- und Instandsetzungszeiten sind arbeitsablaufbedingt und unterliegen nicht industriemäßigen Akkord- oder Arbeitsablaufvorgaben. Die industriemäßigen Werksvorgaben können nicht die tatsächlichen Arbeiten erfassen und sind somit nur eine Richtzeit, deren Einhaltung in der Verantwortung des Handwerksmeisters liegen, wie auch die zuzusagenden Garantieleistungen.

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