Käufer-/Verkäuferverhalten
kann nur aufgrund statistischer Daten für die Zukunft prognostiziert werden,  deren Ergebnisse ausschließlich dem Zufall und den individuellen Möglichkeiten des An- bzw. Verkäufers überlassen sind. Es ist nach Gesetzen der "Marktwirtschaft" vollkommen unzulässig, pauschale Berechnungen, die von "gewesenen" Neupreisen ausgehen, ohne Berücksichtigung der kaum baren zukünftigen Marktgängigkeit zur Ermittlung eines Wiederbeschaffungswertes zu tätigen. Gerade das Anbieter- und Nachfrageverhalten eines "ungeübten Privaten" gegenüber einem professionellen An- und Verkäufer führt zu Preisdifferenzen beim An- und Verkauf, die rationell nicht erfassbar sind. Ohne die persönliche Beurteilung eines sachverständigen Wirtschaftlers ist niemals ein "merkantiler"  Minderwert festsetzbar. Letztgenanntes trifft auch für die Ermittlung eines Wiederbeschaffungswertes zu.

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