Kürzung der Schadensumme:
Wenn z.B. die Versicherungen bei 1.000 Geschädigten die Schadensumme, mit welcher Begründung auch immer, nur um 300 € kürzen, bedeutet dieses eine Einsparung von 300.000 €. Im Allgemeinen lassen 900 Geschädigte es dabei bewenden. Die anderen gehen erst jetzt zu einem Anwalt und 90 davon hören: Es lohnt doch nicht. Die restlichen 10 gewinnen den Prozess und die Versicherungen zahlen nun 10 x 300 € = 3.000 €. Diese reale Ersparnis von nun 293.000 € zu Lasten der Geschädigten ist sicherlich nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft.
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Rüdiger Primke
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