Kfz-Sachverständiger, Beauftragung:
Sie haben als Geschädigter bei einem Unfall das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstellung des Gutachtens zur Beweissicherung zu beauftragen. Laut gängiger Rechtssprechung gehören diese Kosten zu den Schadenkosten und gehen zu Lasten des Schädigers bzw. seiner Haftpflichtversicherung.
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Sachverständigenbüro
Rüdiger Primke
Am Kalkofen 8
30926 Seelze
Telefon und Fax
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Mobil: 0170 - 5416414
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